Beschluss:
Der Stadtrat spricht sich dafür aus, ab 01.01.2026 Anträgen auf Gestattung nach § 12 GastG keinem verwaltungsrechtlichen Prüfverfahren mehr zu unterziehen und stattdessen die Genehmigungsfiktion innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang eintreten zu lassen.
