Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Die überplanmäßigen Ausgaben bei der HHSt. 0.0200.6552 in Höhe von 10.300,83 € werden gem. Art. 66 Abs. 1 GO i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr.2 Buchst. c) der Geschäftsordnung des Stadtrats Kirchenlamitz vom 19.06.2020 genehmigt. Die Deckung kann durch Mehreinnahmen bei der HHSt. 0.0200.1549 in gleicher Höhe abgedeckt werden.