Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Kirchenlamitz
folgende

 

Aufhebungssatzung

zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands
für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung

von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen

 

§ 1

Aufhebung

 

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen vom 30.04.2015 wird aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kirchenlamitz,

Stadt Kirchenlamitz

 

Jens Büttner

Erster Bürgermeister