Beschluss:
Aufgrund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt
Kirchenlamitz
folgende
Aufhebungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung
des Aufwands
für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung
von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen
§ 1
Aufhebung
Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Parkplätzen und Grünanlagen vom 30.04.2015 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kirchenlamitz,
Stadt Kirchenlamitz
Jens Büttner
Erster Bürgermeister
