Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Stadt Kirchenlamitz erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

 

Aufhebungssatzung

zur Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Städtische Musikschule Kirchenlamitz

 

§ 1

Aufhebung

 

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Städtische Musikschule Kirchenlamitz vom 05.05.2011 wird aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kirchenlamitz,

Stadt Kirchenlamitz

 

Jens Büttner

Erster Bürgermeister