Beschluss:
Die Stadt Kirchenlamitz erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
Aufhebungssatzung
zur Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Städtische Musikschule Kirchenlamitz
§ 1
Aufhebung
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Städtische Musikschule Kirchenlamitz vom 05.05.2011 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kirchenlamitz,
Stadt Kirchenlamitz
Jens Büttner
Erster Bürgermeister
