Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Beschluss:

 

Die Stadt Kirchenlamitz erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S 796) folgende

 

Aufhebungssatzung

zur Satzung für die Städtische Musikschule Kirchenlamitz

 

§ 1

Aufhebung

 

Die Satzung für die Städtische Musikschule Kirchenlamitz vom 24.07.1998 wird aufgehoben.

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Kirchenlamitz,

Stadt Kirchenlamitz

 

Jens Büttner

Erster Bürgermeister