Beschluss:
Die Stadt Kirchenlamitz erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziffer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S 796) folgende
Aufhebungssatzung
zur Satzung für
die Städtische Musikschule Kirchenlamitz
§ 1
Aufhebung
Die Satzung für die Städtische Musikschule Kirchenlamitz vom 24.07.1998 wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Die Aufhebungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kirchenlamitz,
Stadt Kirchenlamitz
Jens Büttner
Erster Bürgermeister
