Beschluss:
Es wird festgestellt, dass die gewählte stellvertretende Kommandantin der Freiwilligen Feuerwehr Dörflas die für ihr Amt notwendige Eignung besitzt und weder fachlich, beruflich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet ist.
1. Frau Sofia Franz, geb. am 15. September 1999, wohnhaft Waldstraße 12, 95158 Kirchenlamitz, wird mit der Zustimmung durch den Kreisbrandrat gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG als stellvertretende Kommandantin der Freiwilligen Feuerwehr Dörflas unter dem Vorbehalt bestätigt, dass sie innerhalb eines Jahres ab der Wahl den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg besucht.
2. Der Gewählten ist eine Ausfertigung der Bestätigung auszuhändigen.