Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass der gewählte Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Dörflas die für sein Amt notwendige Eignung besitzt und weder fachlich, beruflich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet ist.

 

1.            Herr Kai Maloszyk, geb. am 28. April 2000, wohnhaft Dörflas 4, Kirchenlamitz, wird mit der Zustimmung durch den Kreisbrandrat, gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Dörflas unter dem Vorbehalt bestätigt, dass er innerhalb eines Jahres ab der Wahl die Lehrgänge „Leiter einer Feuerwehr“ und „Gruppenführer“ mit Erfolg besucht.

 

2.            Dem Gewählten ist die Bestätigung schriftlich auszuhändigen.