Beschluss:
Es wird festgestellt, dass
der gewählte Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Dörflas die für sein Amt
notwendige Eignung besitzt und weder fachlich, beruflich, gesundheitlich oder
aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet ist.
1.
Herr Kai Maloszyk, geb. am 28. April 2000, wohnhaft
Dörflas 4, Kirchenlamitz, wird mit der Zustimmung durch den Kreisbrandrat,
gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Dörflas unter
dem Vorbehalt bestätigt, dass er innerhalb eines Jahres ab der Wahl die Lehrgänge
„Leiter einer Feuerwehr“ und „Gruppenführer“ mit Erfolg besucht.
2. Dem Gewählten ist die Bestätigung schriftlich auszuhändigen.