Beschluss:
Es wird festgestellt, dass
der gewählte Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Niederlamitz die für sein
Amt notwendige Eignung besitzt und weder fachlich, beruflich, gesundheitlich
oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet ist.
1.
Herr Manuel Lessner, geb. am 10. März 1993,
wohnhaft Lärchenweg 5, Kirchenlamitz, wird mit der Zustimmung durch den
Kreisbrandrat, gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG, als Kommandant der Freiwilligen
Feuerwehr Niederlamitz bestätigt.
2. Dem Gewählten ist die Bestätigung schriftlich auszuhändigen.