Beschluss:
Der Stadtrat legt für die privaten Entwässerungseinrichtungen im Hallersteiner Weg vorläufig folgende Rahmenbedingungen fest:
- den Übergabepunkt vom privaten Teil der Entwässerungseinrichtung in den öffentlichen Teil der Kanalisation auf Privatgrund stellen zwei Kontrollschächte (getrennt nach Regen- und Schmutzwasser) je Anwesen dar
- die Kontrollschächte und die Entsorgungsleitungen von der jeweiligen Gebäudeaußenwand bis zu den Kontrollschächten fallen in die Kosten- und Unterhaltslast der Hauseigentümer
- die Kontrollschächte müssen mindestens fünf Meter von der Gebäudeaußenwand entfernt in nordöstlicher Richtung errichtet werden
- für die öffentlichen Entsorgungsleitungen auf Privatgrund wird sich die Stadt gegen eine Entschädigung im Einzelfall entsprechende Abwasserleitungsrechte per Grunddienstbarkeit sichern
- die Kosten für die notarielle Beurkundung und Eintragung im Grundbuch trägt die Stadt
- es soll eine Vereinbarung zwischen Stadt und Privateigentümer entworfen werden, die Vorgehensweise, Ausführung der Entwässerungseinrichtung, Verantwortlichkeiten und Kostentragung regelt
Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen die Gespräche mit den betroffenen Eigentümern fortzusetzen und im Einzelfall Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten für die Herstellung der Entwässerungseinrichtung zu treffen.