Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat fasst den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBBPl) "Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Niederlamitz" in der Fassung vom 06.03.2025 und unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse.

 

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit:

 

·         Der Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die Behörden und Bürger.

·         Der Einholung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 1 BauGB.

·         Der Vorbereitung der Ausfertigung der Bauleitpläne nach Art. 26 Abs. 2 GO.

·         Der anschließenden Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung nach § 6 Abs. 5 BauGB.

 

 

  1. Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBBPl) "Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Niederlamitz" in der Fassung vom 06.03.2025 und unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse.

 

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit:

 

·         Der Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die Behörden und Bürger.

·         Der Vorbereitung der Ausfertigung der Bauleitpläne nach Art. 26 Abs. 2 GO.

·         Der anschließenden Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB.