Beschluss:
- Der Stadtrat fasst den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (vBBPl) "Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Niederlamitz" in der Fassung vom 06.03.2025 und unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit:
· Der Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die Behörden und Bürger.
· Der Einholung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans nach § 6 Abs. 1 BauGB.
· Der Vorbereitung der Ausfertigung der Bauleitpläne nach Art. 26 Abs. 2 GO.
· Der anschließenden Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung nach § 6 Abs. 5 BauGB.
- Der Stadtrat fasst den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBBPl) "Sondergebiet Photovoltaik – Solarpark Niederlamitz" in der Fassung vom 06.03.2025 und unter Berücksichtigung der heute gefassten Beschlüsse.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit:
· Der Mitteilung der Abwägungsergebnisse an die Behörden und Bürger.
· Der Vorbereitung der Ausfertigung der Bauleitpläne nach Art. 26 Abs. 2 GO.
· Der anschließenden Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB.