Beschluss:
1.
Der
Stadtrat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit
integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet „Solarpark
Niederlamitz“, sowie die Entwurfsplanung der Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Kirchenlamitz, beides mit Planungsstand vom 05.11.2024.
2.
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen.