Beschluss:
Der Stadtrat hebt den
Stadtratsbeschluss vom 11.04.2024 zur
Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes im Parallelverfahren zur
Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs 3 BauGB für das Gebiet des
„Solarparks Großschloppen“ aufgrund des Schreibens der Firma Münch/ZENOB-PV vom
13.11.2024 auf.