Beschluss:
Durch zwischenzeitlich erfolgte Überplanungen des Vorhabenträgers wird
der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung sowie der Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geändert bzw. ergänzt auf folgende
Flurnummern:
Gemarkung Niederlamitz:
84/1
417
419 (Teilfläche)
421/1
433
443 (Teilfläche)
455
457
Der aktualisierte Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan, der
Bestandteil des Beschlusses ist, ersichtlich.