Beschluss:
1.
Die Satzung für die öffentliche
Wasserversorgungseinrichtung der Stadt
Kirchenlamitz (Wasserabgabesatzung-WAS-) vom 07.11.2024 tritt am Tag nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
2. Die Satzung bildet einen Bestandteil des Beschlusses und wird der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.
3. Auf die Verlesung der Satzung wird verzichtet.