Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

1.    Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt
Kirchenlamitz (Wasserabgabesatzung-WAS-) vom 07.11.2024 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

2.    Die Satzung bildet einen Bestandteil des Beschlusses und wird der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

3.    Auf die Verlesung der Satzung wird verzichtet.