Beschluss:
1. Die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Kirchenlamitz (Entwässerungssatzung -EWS-) vom 07.11.2024 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
2. Die Satzung bildet einen Bestandteil des Beschlusses und wird der Original-Niederschrift als Anlage beigefügt.
3. Auf die Verlesung der Satzung wird verzichtet.