Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Gegen die Niederschrift werden keine Einwände erhoben, sie gilt damit gemäß Art. 54 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 34 Abs. 4 GeschO als genehmigt.