Beschluss:
Für das Gebiet der „Kindertagesstätte Schwarzenbacher Str.“ soll gemäß § 2 Abs.1 BauGB ein vorhabensbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Kurzbezeichnung der beabsichtigten Planung:
Errichtung einer Kindertagesstätte
Das Plangebiet des „Kindertagesstätte Schwarzenbacher Str.“ umfasst die Fl. Nrn. 2478, 2640, 2654, 2655, 2694, 2695 der Gemarkung Kirchenlamitz.
Der Lageplan des Vorhabensträgers mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).
- Die Verwaltung und das Architekturbüro Horstmann&Partner Part GmbB, Badstr. 13, 95444 Bayreuth, werden mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beauftragt bzw. ermächtigt.