Beschluss:
- Der Stadtrat leitet gemäß Art. 18a GO ein Ratsbegehren zur Ausweisung eines Vorranggebietes für Windenergie ein. Für das Ratsbegehren wird gemeinsam mit dem beantragten Bürgerbegehren am 24.11.2024 ein zweiter Bürgerentscheid durchgeführt. Der Stadtrat stellt das Ratsbegehren mit folgender Fragestellung zur Entscheidung:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Kirchenlamitz einen Beitrag zur Energiewende leistet, um Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze in der Region zu sichern, indem sie Planung und Bau von Windkraftanlagen durch Beantragung/Ausweisung eines weiteren Vorranggebietes für Windenergie unterstützt?“
- Als Reihenfolge für die Abstimmung zum Bürgerentscheid am 24.11.2024 wird festgelegt:
Bürgerentscheid 1: Ratsbegehren
Bürgerentscheid 2: Bürgerbegehren
Bürgerentscheid 3: Stichfrage
- Als Stichfrage wird folgende Formulierung festgelegt:
„Werden die beim Ratsbegehren (Ausweisung von Windvorranggebiet) und beim Bürgerentscheid (Nicht-Ausweisung von Windvorranggebiet) gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“
a) Bürgerentscheid 1: Ratsbegehren (Ausweisung von Windvorranggebiet)
b) Bürgerentscheid 2: Bürgerbegehren (Nicht-Ausweisung von Windvorranggebiet)