Beschluss:
- Das Bürgerbegehren mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Stadt Kirchenlamitz alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel einsetzt, um die Ausweisung eines weiteren Vorranggebietes für Windradflächen im Gemeindegebiet zu verhindern?“ wird gemäß Art. 18a Abs. 8 Satz 1 GO zugelassen.
- Als Tag der Abstimmung für den Bürgerentscheid wird der 24.11.2024 festgesetzt.
- Die Abstimmungsscheine mit Briefabstimmungsunterlagen werden ohne vorherigen Antrag an alle abstimmungsberechtigen Personen versandt.