Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, dass nach Abwägung der bauplanungsrechtlichen Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB die Herstellung des Veilchenwegs als Erschließungsanlage gemäß § 125 Abs. 2 BauGB den vorgenannten Anforderungen entspricht.