Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Kirchenlamitz erlässt folgende Widmungsverfügung:

1.    Straßenbeschreibung:

 

Straßenname:                     Veilchenweg

Flur-Nummer:                      2660/2 Gemarkung Kirchenlamitz

Anfangspunkt:                     Einmündung in die Gartenstraße bei Fl.Nr. 2660/5, Gemarkung Kirchenlamitz

Endpunkt:                           Ende des Wendehammers bei Fl.Nr. 2660/8,

                                               Gemarkung Kirchenlamitz

Länge:                                 0,070 km

Gemeinde:                            Stadt Kirchenlamitz 

Landkreis:                             Wunsiedel i. Fichtelgebirge

 

Die zu widmende Fläche ist im nachfolgenden Lageplan blau markiert und befindet sich im Bereich der Stadt Kirchenlamitz, Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.

 

 

 

2.  Verfügung:

 

Die unter 1. aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):

 

Art der Baulast

Träger der Baulast

Gültig ab

von km

bis km

Länge km

Straßenbaulast

Stadt Kirchenlamitz 

 

0,000

0,070

0,070

 

 

 

 

 

 

 

4. Widmungsbeschränkung

 

Keine

 

5. Bemerkung:

 

Keine

 

6. Begründung:

 

Die Straße bzw. der Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße. Sie ist deshalb gemäß Art. 6 Absatz 1 i.V.m. 47 Abs. 2 BayStrWG zu widmen.