Beschluss:
Der Stadtrat der
Stadt Kirchenlamitz erlässt folgende Widmungsverfügung:
1. Straßenbeschreibung:
Straßenname: Veilchenweg
Flur-Nummer: 2660/2
Gemarkung Kirchenlamitz
Anfangspunkt: Einmündung in die Gartenstraße bei Fl.Nr.
2660/5, Gemarkung Kirchenlamitz
Endpunkt: Ende des Wendehammers bei Fl.Nr.
2660/8,
Gemarkung
Kirchenlamitz
Länge: 0,070 km
Gemeinde: Stadt Kirchenlamitz
Landkreis: Wunsiedel
i. Fichtelgebirge
Die zu widmende Fläche ist im nachfolgenden Lageplan blau markiert und
befindet sich im Bereich der Stadt Kirchenlamitz, Landkreis Wunsiedel i.
Fichtelgebirge.
2.
Verfügung:
Die unter 1.
aufgeführte Straße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 Ziffer 2 BayStrWG
zur Ortsstraße gewidmet.
3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast):
Art
der Baulast |
Träger
der Baulast |
Gültig
ab |
von
km |
bis
km |
Länge
km |
Straßenbaulast |
Stadt Kirchenlamitz |
|
0,000 |
0,070 |
0,070 |
|
|
|
|
|
|
4.
Widmungsbeschränkung
Keine
5.
Bemerkung:
Keine
6. Begründung:
Die Straße bzw. der
Weg ist hergestellt und hat die Funktion als Ortsstraße.
Sie ist deshalb gemäß Art. 6 Absatz 1 i.V.m. 47 Abs. 2 BayStrWG zu widmen.