Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Persölich beteiligt: 1

Beschluss:

 

1.         Der Stadtrat gibt dem Antrag der Sonnenwerk Kirchenlamitz GmbH & Co. KG, Energiepark 1, 95365 Rugendorf, vom 15.03.2024 auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes statt.

 

Für das Gebiet des „Solarparks Niederlamitz“ soll gemäß § 2 Abs.1 BauGB ein vorhabensbezogener Bebauungsplan im Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs 3 BauGB aufgestellt werden.

 

Kurzbezeichnung der beabsichtigten Planung:

Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energie

 

Das Plangebiet des „Solarparks Niederlamitz“ umfasst die Fl. Nrn. 417, 419, 430, 433, 455, 457, 84/1, 421/1 der Gemarkung Niederlamitz.

 

Der Lageplan des Vorhabensträgers mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).

 

2.         Die Verwaltung und das Ingenieurbüro Weber GmbH & Co. KG, Schillerstr. 33, 95346 Stadtsteinach, werden mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beauftragt bzw. ermächtigt.