Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Entschädigung für die bei der Kommunalwahl am 08. März 2026 eingesetzten ehrenamtlichen Wahlhelfer wird auf 50 € pro Person sowie für die Stichwahl am 22. März 2026 auf 25 € pro Person festgesetzt.