Beschluss: Abstimmungsergebnis:

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

 

Durch den Gemeinderat wird beschlossen, dass Nr. 12.1 der Satzung der Großer Kornberg Betriebs GmbH vom 01.08.2018 folgenden neuen Wortlaut erhält:

 

„Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang) und – falls ihnen dies durch Gesellschafterbeschluss aufgegeben wird – den Lagebericht innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen und den Gesellschaftern mit ihrem Ergebnisverwendungsvorschlag vorzulegen. Der Jahresabschluss und ggf. der Lagebericht sind nach den geltenden Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufzustellen und zu prüfen. Jedem Gesellschafter stehen die nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgesehenen Rechte zu. Darüber hinaus werden jedem Gesellschafter und dem für ihn zuständigen überörtlichen Prüfungsorgan bzw. dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband die in § 54 HGrG vorgesehenen Befugnisse auf Unterrichtung und Einsichtnahme eingeräumt.“

 

Der gemeindliche Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird beauftragt der Änderung zuzustimmen.