Beschluss:
Durch den Gemeinderat wird beschlossen, dass
Nr. 12.1 der Satzung der Großer Kornberg Betriebs GmbH vom 01.08.2018 folgenden
neuen Wortlaut erhält:
„Die Geschäftsführer haben den Jahresabschluss (Bilanz
nebst Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang) und – falls ihnen dies durch
Gesellschafterbeschluss aufgegeben wird – den Lagebericht innerhalb der
gesetzlichen Fristen aufzustellen und den Gesellschaftern mit ihrem
Ergebnisverwendungsvorschlag vorzulegen. Der Jahresabschluss und ggf. der Lagebericht
sind nach den geltenden Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
(HGB) aufzustellen und zu prüfen. Jedem Gesellschafter stehen die nach § 53
Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgesehenen Rechte zu. Darüber hinaus
werden jedem Gesellschafter und dem für ihn zuständigen überörtlichen
Prüfungsorgan bzw. dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband die in § 54 HGrG
vorgesehenen Befugnisse auf Unterrichtung und Einsichtnahme eingeräumt.“
Der gemeindliche Vertreter in der Gesellschafterversammlung
wird beauftragt der Änderung zuzustimmen.
