Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Vorplanungen des Architekturbüro Horstmann&Partner zustimmend zur Kenntnis und legt fest, dass die Planungsvariante 1 in der bevorstehenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung unter Berücksichtigung der Hinweise zur Zuwegung und zur Dachgestaltung weiterverfolgt werden soll.