Beschluss:
Der Abschluss der
Jahresrechnung 2023 wird vom Stadtrat angenommen und dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung überwiesen.
Die Bildung der
im Rechenschaftsbericht genannten neuen Haushaltseinnahme- und
Haushaltsausgabereste 2023 wird beschlossen.
Die ebenfalls
genannten über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen werden, soweit
nicht bereits durch Einzelbeschluss geschehen, nachträglich genehmigt.
Dem
Rechenschaftsbericht 2023 als Anlagen sind beigefügt:
Aktenvermerk zur
Erbschaft Sitta Magd 2023 (nicht öffentlich)
Beteiligungsbericht
2022 der Stadt Kirchenlamitz
Der Rechenschaftsbericht 2023 ist dem Original des Sitzungsprotokolls beigefügt und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.