Beschluss:
Für das Gebiet des „Solarparks Großschloppen“
soll gemäß § 2 Abs.1 BauGB ein vorhabensbezogener Bebauungsplan im Parallelverfahren
zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs 3 BauGB aufgestellt
werden.
Kurzbezeichnung der beabsichtigten Planung:
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
zur Gewinnung und Speicherung erneuerbarer Energie
Das Plangebiet des „Solarparks Großschloppen“ umfasst die Fl.Nrn. 828, 903, 904 Gemarkung Reicholdsgrün.
Der Lageplan des Vorhabensträgers mit
Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beigefügter Lageplan).
2.
Die
Verwaltung und das Ingenieurbüro Weber GmbH & Co. KG, Schillerstr. 33,
95346 Stadtsteinach, werden mit der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange beauftragt bzw. ermächtigt.